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Rollentechnik vom Stein GmbH

Produkthaftung

Allgemeines

Sehr geehrter Rollentechnik-Kunde,
gemäß der im Produkthaftungsgesetz definierten Haftung des Herstellers für seine Produkte (§ 4 Prod-HaftG) sind die nachfolgenden Informationen über Räder und Rollen zu beachten. Die Nichtbeachtung entbindet den Hersteller von seiner Haftungspflicht.

1. Produktinformation und bestimmungsgemäße Verwendung

Räder und Rollen im Sinne dieser Definition sind Bauteile, die im allgemeinen austauschbar sind und an dafür vorgesehene Geräten, Möbeln und Transportsystemen oder hierzu artverwandten Produkten zur Fahrbarmachung angebaut werden.

Diese Produktinformationen beziehen sich auf Räder und Rollen, besonders auf passiv lenkende Rollen (Lenkrollen), für nicht maschinell bewegte Fahrzeuge und Geräte, im folgenden Objekte genannt, die nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit (4 km/h) und nicht im Dauerbetrieb bewegt werden. Räder und Rollen im Sinne dieser Produktinformation können für folgende Anwendungsbereiche eingeteilt werden:

Industriebreich:
z. B Transportwagen, Kommissionierwagen usw.

Lebensmittelbereich:
z.B. Stikkenwagen usw.

Dienstleistungsbereich:
z. B. Einkaufswagen usw.

Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört insbesondere die fachgerechte Montage:

  • Das Produkt muss an den dafür vorgesehenen Punkten fest mit dem Objekt verbunden werden.
  • Das Objekt muss an diesen Stellen ausreichende Festigkeit haben.
  • Die Funktion des Produktes darf durch die Montage nicht beeinträchtigt oder verändert werden.
  • Lenkrollen müssen so montiert werden, dass ihre Schwenkachsen senkrecht stehen.
  • Bockrollen müssen so montiert werden, dass ihre Radachsen fluchten.
  • An einem Objekt sind Lenkrollen gleicher Art zu verwenden.
  • Werden auch Bockrollen angebaut, so dürfen nur die hierfür vom Hersteller empfohlenen Rollen montiert werden.


Für Feuchträume, bei direkter Bewitterung, in Meeresnähe oder für den Einsatz in aggressiver, korrosionsfördernder Umgebung müssen Produkte in Sonderausführung (INOX oder alternativen) spezifiziert werden.
Bei Verwendung im Temperaturbereich unter -5 °C und über  40°C (Produktabhängige Abweichungen möglich) sind Produkte in Sonderausführung zu spezifizieren. Auf keinen Fall dürfen Standardprodukte unter diesen Bedingungen mit Nennlast betrieben werden.

Rad, Gehäuse, Feststelleinrichtung und Achszubehör bilden eine Funktionseinheit. Haftungspflicht besteht nur für unsere Rollentechnik-Originalprodukte.

Bei der Auswahl der Rollen oder Räder müssen alle Belastungen bekannt sein. Andernfalls sind diese mit ausreichenden Sicherheitszuschlägen abzuschätzen.

2.  Fehlgebrauch

Fehlgebrauch – d.h. die nicht bestimmungsgemäße Produktbenutzung von Rädern und Rollen liegt beispielsweise vor, wenn:

  • die Räder und Rollen mit einer höheren Tragkraft zum Einsatz kommen als die maximale Tragfähigkeit in diesem Katalog ausweist
  • der Einsatz auf ungeeignetem, unebenen Boden erfolgt
  • zu hohe oder zu niedrige Umgebungstemperaturen vorliegen
  • ein Gerät mit festgestellten Rollen gewaltsam bewegt wird
  • besonders aggressive Medien einwirken können
  • unsachgemäß grobe Stoß- und Fallbelastung zur Wirkung kommen
  • Fremdkörper in die Bandagen einwirken können
  • die Räder und Rollen mit zu hoher Geschwindigkeit eingesetzt werden
  • Veränderungen vorgenommen werden, die nicht mit dem Hersteller abgestimmt sind

3. Produktleistung

Sofern die Produktleistung nicht in unseren Katalogen, Prospekten, Leistungsbeschreibungen etc. konkret festgelegt ist, müssen die Anforderungen an unseren Rollen bzw. deren Bauteilen mit uns schriftlich vereinbart werden. Richtwerte sind die einschlägigen DIN und ISO-Regelwerke.

4. Produktwartung

Räder und Rollen müssen je nach Erfordernis regelmäßig ? durch Nachfetten der Lagerstellen ? durch Nachstellen von lösbaren Verbindungen gewartet werden. Es dürfen nur solche Reinigungsmittel verwendet werden, die keine korrosionsfördernden oder schädigenden Bestandteile enthalten. Rollen bzw. deren Bauteile sind zu ersetzen, sobald Funktionsstörungen auftreten.

5. Informations- und Instruktionspflichtenartung

Zur Erfüllung der Informations- und Instruktionspflichten sowie der Wartungsarbeiten nach dem Produkthaftungsgesetz stehen zur Verfügung:

  • Kataloge mit Produkt- und Benutzerinformationen für den Handel und den Weiterverarbeiter
  • Kataloge mit Produkt- und Benutzerinformationen für den Benutzer

Zur Sicherstellung der Funktion von Rädern und Rollen ist der Handel angehalten, die Produkt- und Benutzerinformationen (Punkt 1 ? 5 ) zu beachten und bei Bedarf vom Hersteller anzufordern und an den Weiterverarbeiter bzw. den Benutzer auszuhändigen. Weiterverarbeiter sind gehalten die Produktinformationen zu beachten und bei Bedarf beim Handel oder dem Hersteller die Produktinformationen und die Benutzerinformationen anzufordern. Diese sind auch an den Anwender weiterzugeben.

Sollten Sie Fragen haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.

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